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Der Schulelternbeirat

Der SEB 2011-13
Der SEB 2011-13

Auf seiner konstituierenden Sitzung wählte der neu gewählte Schulelternbeirat (SEB) Frau Gabriele Dinger erneut zur Schulelternsprecherin des Koblenzer Hilda-Gymnasiums. Sie vertritt damit die Belange der Erziehungsberechtigten von knapp 1100 Schülerinnen und Schülern gegenüber der Schulleitung und der Stadt Koblenz als Schulträger. Neu gewählt als ihr Stellvertreter wurde Herr Dr. Magnus Bell.

Auf der Wahlversammlung der Elternvertreter des Hilda-Gymnasiums war unmittelbar zuvor der neue SEB gewählt worden, dem als weitere Mitglieder folgende Eltern angehören: Michael Böhner, Bernhard Heinemann, Patricia Philippi-Bartz, Heide Bauer, Uta Rössel, Claudie Marx-Britz, Sabine Reypens, Monika Graeff-Faulhaber, Stefan Paulus, Angelika Weckbecker, Heike Walbrül, Melanie Klein, Jochen Becker, Sascha Kern und Antje Lieser.

Dank zu sagen galt es allen bisherigen SEB-Mitgliedern, die aus dem Gremium ausschieden. Insbesondere galt der Dank dem bisherigen stellvertretenden Schulelternsprecher Herrn Dr. Johannes Ferber, der sich in dieser Funktion in den beiden letzten Jahren sehr für das Hilda-Gymnasium engagiert hat.

Der Schulleiter des Hilda-Gymnasiums Klemens Breitenbach wies in seinen Ausführungen auf die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Schule hin. Mitarbeit in den Gremien der Elternvertretung bedeutet nicht in erster Linie Krisenmanagement, sondern bietet die Möglichkeit, Bewährtes zu pflegen, gute Ansätze weiterzuführen und Verbesserungs-bedürftiges aufzuzeigen. Eltern haben hier die Chance, Schulentwicklungen verantwortlich mitzugestalten und Veränderungsprozesse konstruktiv zu begleiten, so Breitenbach.

Er gratulierte allen Gewählten und hofft auf eine vertrauensvolle, partnerschaftliche und offene Zusammenarbeit.

Die Aufgaben und Ziele des SEBs

Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten (§ 40 Abs. 1 SchulG).

Dies bedeutet, dass in der Schule eine Reihe von Entscheidungen nicht getroffen werden können, ohne dass der SEB darüber informiert und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern, bzw. der SEB seine Zustimmung gegeben hat.

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Personen und Zuständigkeiten

Hier finden Sie eine Übersicht über die Mitglieder des Schulelternbeirates und die Zuständigkeiten.

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Links für Eltern

Hier finden Sie Tipps zu rechtlichen und pädagogischen Fragen.

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